Mediation in Organisationen

Mediation

„Freiwilligkeit“ und „Ergebnisoffenheit“ als Schwellen für eine Mediation

Ein Prinzip der Mediation ist die Freiwilligkeit. Die Freiwilligkeit des Verfahrens setzt voraus, dass die Parteien ohne äußeren Zwang bereit sind, das Verfahren durchzuführen. Dadurch soll zwischen den Beteiligten eine möglichst offene Verhandlungsatmosphäre geschaffen werden.

Gerade bei der Mediation in Organisationen spielt das Prinzip der Freiwilligkeit eine Rolle. „Meine Geschäftsleitung hat gesagt, mein Team und ich sollen eine Mediation durchführen; daher bin ich hier“, wird mir entgegenhalten. Dieser Einwand ist ernst zu nehmen. Er steht erfahrungsgemäß im Zusammenhang mit der Vorstellung einer beteiligten Partei, dass derzeit nur ein einziges Ergebnis für die Konfliktlösung in Betracht kommt. Damit ist das weitere Prinzip der Mediation betroffen, nämlich die Ergebnisoffenheit.

Meine Aufgabe als Mediator ist es, dass alle Beteiligten Vertrauen in das Verfahren gewinnen. Dazu muss auf ihre Bedenken eingegangen werden. Erfahrungsgemäß hilft dem Beteiligten, der diese Vorbehalte hat, meine Erklärung, dass jeder Beteiligter ohne Nachteil jederzeit aus dem Verfahren ausscheiden kann. Ich flankiere dies mit dem Hinweis, dass ausnahmslos jeder einer Lösung des Konflikts zustimmen muss und eine Lösung nicht zustande kommt, wenn auch nur ein Beteiligter der Lösung widerspricht. Über den Kopf des Beteiligten hinweg wird also keine Lösung getroffen werden.

Dies wirkt bei den Beteiligten entlastend und bereitet für die Beteiligten den Weg, sich auf das Mediationsverfahren einzulassen.

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